Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
1. Für alle Kaufverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen
Käufer und uns gelten die nachstehenden Bedingungen. Der
Käufer erkennt diese Bedingungen für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit uns bei Auftragserteilung,
spätestens durch teilweise oder vollständige Annahme.
2. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, schriftlich,
telefonisch oder mündlich sind nur dann verbindlich, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebote, Lieferfristen, Lieferung
1. Angebote sind freibleibend, Preislisten gelten als Information in
diesem Sinne.
2. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
3. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger, sowie rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen. Die Bestellung kann wegen
Lieferverzug nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert
werden.
4. Für Lieferungen durch uns ist die Beladestelle Erfüllungsort, bei
Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die
vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die
Kosten. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten
des Käufers abgeschlossen. Die Anlieferung geschieht in allen
Fällen auf Rechnung des Käufers, es sei denn, dass bei
Abschluss des Kaufvertrages anderes vereinbart wurde.
5. Bei Anlieferung ist Voraussetzung das Vorhandensein einer mit
schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verläßt das
Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare
Anfuhrstraße, so haftet dieser für den auftretenden Schaden.
6. Ist die Ware 3 Monate nach Abschluss des Vertrages nicht
abgerufen worden, so sind wir berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und dadurch angefallene Kosten zu berechnen.
§ 3 Zahlung
1. Zahlungsbedingungen werden bei Abschluß des Kaufvertrages
festgelegt.
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis vorab oder sofort bei Empfang
der Ware zu bezahlen.
2. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und
Transportmittel wie Paletten usw.
3. Rechnungslegung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber
und bedarf entsprechender Vereinbarung. Diskont,
Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
Wir sind berechtigt, vom Käufer ab Verzug Zinsen in Höhe der von
uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 3 %
über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils
zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen; die Geltendmachung
weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei
Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt,
weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen,
alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge
sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche,
auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit
seinen Zahlungen innezuhalten oder zu verweigern, es sei denn,
eine grobe Mangelhaftigkeit der Ware steht fest oder die
Ansprüche des Käufers sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
1. Beanstandungen und Reklamationen können wir nur binnen 5
Werktagen nach Lieferung anerkennen, in jedem Falle aber vor
Verarbeitung und Einbau sind diese uns anzuzeigen und schriftlich
darzulegen.
2. Transportschäden und Fehlmengen sind umgehend nach
Übergabe der Ware mit Unterschrift des Käufers oder eines von
ihm Beauftragten auf dem Lieferschein schriftlich zu fixieren.
Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet
werden.
3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im
Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Käufer unter
Ausschluß von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu.
4. Zur Erfüllung unserer Gewährleistungspflichten treten wir unsere
Ansprüche gegen Vorlieferanten - auch soweit sie über die
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinausgehen - an den
Käufer ab. Kann der Käufer die ihn abgetretenen
Gewährleistungsansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen, so
lebt unsere Eigenhaftung wieder auf.
5. Eine Verpflichtung unsererseits zur Rücknahme der Ware besteht
nicht. Bei zurückgenommenen Waren werden dem Käufer 15 %
des entsprechenden Rechnungsbetrages zuzüglich
Mehrwertsteuer für die im Zusammenhang mit der weiteren
Verwendung entstehenden Kosten berechnet.
Bei Spezialanfertigungen, Sonderbestellungen und für den Käufer
extra hergestellte Waren besteht keine Rückgabemöglichkeit.
§ 5 Eigentumsvorbehalte
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware
nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zum Einbau der Ware
nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der
Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass daraus entstehende
Forderungen an uns tatsächlich übergehen. Zu den anderen
Verfügungen über die Ware, insbesondere Verpfändungen oder
Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
3. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des
Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder zum Einbau der Ware.
§ 6 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist das für unseren Sitz zuständige Gericht.